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BFH Beschluss v. - I B 179/09

Gesetze: UmwStG § 27 Abs. 1a, UmwStG § 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Beschränkung des Rückwirkungszeitraums gemäß § 2 UmwStG durch § 27 Abs. 1a UmwStG nicht von grundsätzlicher Bedeutung

Leitsatz

Keine Zulassung der Revision wegen der Beschränkung des Rückwirkungszeitraums gemäß § 2 UmwStG 1995 durch § 27 Abs. 1a UmwStG 1995 n.F. und der Frage, ob es durch Anwendung des § 27 Abs. 1a Satz 2 UmwStG 1995 n.F. zu gravierenden Nachteilen für die Steuerpflichtigen kommen kann.
Eine Rechtsfrage kann auch durch einen BFH-Beschluss in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich geklärt im Sinne des § 115 FGO sein, wenn sich der Beschluss umfassend mit der Problematik auseinander setzt.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1877 Nr. 10
WAAAD-48058

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