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BFH Urteil v. - I R 86/06

Gesetze: AO § 171 Abs. 4, AO § 171 Abs. 10, AO § 177

Berichtigung von saldierungsfähigen materiellen Fehlern i.S. des § 177 Abs. 3 AO

Leitsatz

Die nicht rechtzeitige Auswertung eines Grundlagenbescheids ist ein Rechtsfehler im Sinne des § 177 AO, soweit die in einem Folgebescheid angesetzten Besteuerungsgrundlagen von den Ansätzen im Grundlagenbescheid abweichen. Wird der Folgebescheid aus anderen Gründen geändert, kann eine nicht mehr umsetzbare Besteuerungsgrundlage gemäß § 177 AO im Wege der Saldierung berücksichtigt werden. In die Berichtigung mit einzubeziehen ist auch eine Steuer, für die die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Eine Fehlerkorrektur nach § 177 Abs. 3 AO ist auch möglich, wenn der ursprüngliche Bescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßig war, weil der Grundlagenbescheid noch nicht ergangen war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1779 Nr. 10
DAAAD-48060

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