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BFH Beschluss v. - VII B 99/10

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 131 Abs. 1

Keine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 2 FGO, wenn das Gericht die Vollziehung bereits nach § 69 Abs. 3 FGO ausgesetzt hat

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1845 Nr. 10
GAAAD-48072

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