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BFH Beschluss v. - VIII B 23/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm; pauschales Bestreiten der Verfassungsmäßigkeit genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1839 Nr. 10
KAAAD-48075

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