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BFH Urteil v. - VIII R 35/07

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 22 Nr. 1, BGB § 2303

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen der Eltern an ihr Kind für dessen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht nicht einkommensteuerbar

Leitsatz

Wiederkehrende Zahlungen als Gegenleistung für den Verzicht eines zur gesetzlichen Erbfolge Berufenen auf seinen potentiellen künftigen Erb- und/oder Pflichtteil sind beim Empfänger grundsätzlich nicht als wiederkehrende Bezüge im Sinne von § 22 Nr. 1 EStG steuerbar. Die Steuerbarkeit folgt insbesondere nicht aus der Erfüllung des Vermächtnisses in der Form einer Rente. Allein der Umstand, dass eine Leistung nicht in einem Betrag, sondern in wiederkehrenden Zahlungen zu erbringen ist, kann deren Steuerbarkeit nicht begründen.
Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, so liegt darin kein entgeltlicher Leistungsaustausch und keine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern, so dass in den wiederkehrenden Zahlungen auch kein einkommensteuerbarer Zinsanteil enthalten ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1793 Nr. 10
HFR 2010 S. 1166 Nr. 11
UAAAD-48076

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