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BFH Beschluss v. - IX B 231/09

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; schlüssige Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen der personellen Verflechtung einer Betriebsaufspaltung sind anhand der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall festzustellen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1843 Nr. 10
VAAAD-48080

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