Änderung der Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist bei fehlendem Hinweis gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO
Leitsatz
Von Bedeutung im Sinne des § 181 Abs. 5 AO sind Feststellungsbescheide nicht nur für die Steuerfestsetzung oder Feststellungsbescheide desselben oder des sich unmittelbar anschließenden Veranlagungszeitraums. Auch eine nur mittelbare Bedeutung dieser Bescheide für spätere Veranlagungen und Feststellungen ist ausreichend. Ein Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs, der nach Ablauf der Feststellungsfrist ergeht, ist rechtswidrig, wenn er den nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO erforderlichen Hinweis nicht enthält.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1788 Nr. 10 HFR 2010 S. 1137 Nr. 11 DAAAD-48086