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BGH Urteil v. - IX ZR 58/09

Gesetze: § 133 Abs 2 S 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Widerlegliche Vermutung eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei einem vorgezogenen Zugewinnausgleich zwischen dem späteren Insolvenzschuldner und seinem Ehegatten

Leitsatz

Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1993 Nr. 34
DB 2010 S. 1931 Nr. 35
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2010 S. 2689
WM 2010 S. 1659 Nr. 35
ZIP 2010 S. 1702 Nr. 35
KAAAD-48117

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