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BGH Urteil v. - III ZR 249/09

Gesetze: § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 675 BGB

Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Anlageinteressenten von Beratungfehlern oder Falschangaben

Leitsatz

Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1929 Nr. 33
BB 2010 S. 2005 Nr. 34
DB 2010 S. 1989 Nr. 36
NJW 2010 S. 3292 Nr. 45
WM 2010 S. 1493 Nr. 32
ZIP 2010 S. 1548 Nr. 32
OAAAD-48133

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