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BGH Beschluss v. - VII ZB 36/08

Gesetze: § 494a Abs 1 ZPO

Beweissicherungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Anordnung des Beschwerdegerichts zur Hauptsacheklageerhebung binnen bestimmter Frist

Leitsatz

Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1318 Nr. 19
WAAAD-48139

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