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FG München Urteil v. - 1 K 1847/08 EFG 2011 S. 55 Nr. 1

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3

Progressionsvorbehalt nicht EU-rechtswidrig

Leitsatz

Der Progressionsvorbehalt verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit oder die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Er führt nicht zu einer Diskriminierung, sondern verhindert eine Begünstigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 55 Nr. 1
UAAAD-48319

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