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FG München Urteil v. - 1 K 792/08

Gesetze: AO § 237 Abs. 4, AO § 234 Abs. 2

Kein Erlass von Aussetzungszinsen wegen langer Verfahrensdauer

Leitsatz

Auch wenn eine angemessene Verfahrensdauer ohne Zutun des Steuerpflichtigen überschritten wird, gebietet dies nicht den Erlass von Aussetzungszinsen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-48323

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