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FG München Urteil v. - 14 K 830/09

Gesetze: AO § 251, AO § 254, AO § 309, AO § 314, AO § 319, SGB II § 12 Abs. 3

Pfändung und Einziehung einer Lebensversicherung zulässig

Leitsatz

Die Pfändung und Einziehung einer Lebensversicherung, bei der die Auszahlung nicht nur im Todesfall bzw. nicht in Form einer Leistung in regelmäßigen Zeitabständen, sondern in Form einer Einmalzahlung vereinbart worden ist, ist zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-48326

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