Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit eines von einer Konzernmutter im eigenen Namen abgeschlossenen "Konzerntarifvertrags" in einem Tochterunternehmen
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für das Jahr 2007 eine Jahressonderzahlung nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 TVöD in der rechnerisch unstreitigen Höhe von 2.326,13 Euro oder nur in Höhe von 737,99 Euro zusteht, welche die Beklagte auf der Grundlage eines Tarifvertrages über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung zwischen der D AG und der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sowie der NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gezahlt hat. Der Differenzbetrag von 1.588,14 Euro ist zuletzt noch Gegenstand der Klage, nachdem die Beklagte zunächst 651,32 Euro und dann zwischen den Instanzen weitere 86,67 Euro gezahlt hat.