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BGH Urteil v. - IX ZR 198/09

Gesetze: Nr 3104 RVG-VV

Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer Besprechung mit dem Gegenanwalt mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des erteilten Klageauftrages

Leitsatz

Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 1995 Nr. 36
NJW 2010 S. 530 Nr. 8
NAAAD-48463

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