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BGH Urteil v. - XI ZR 57/08

Gesetze: Art 5 Nr 3 EGV 44/2001, § 826 BGB, § 830 BGB

Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Broker wegen Beteiligung an einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch deutschen Terminoptionsvermittler

Leitsatz

Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben .

Tatbestand

Fundstelle(n):
RIW 2010 S. 729 Nr. 10
ZIP 2010 S. 2004 Nr. 41
PAAAD-48484

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