Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals bei einer Sozietät angestellten und im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts zur Mandantenaufklärung über die gebührenrechtlichen Folgen der Auftragserteilung an die Sozietät
Leitsatz
Ein bei einer Sozietät angestellter Rechtsanwalt, der ein Mandat akquiriert und dabei erkennen kann, dass das Mandat unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe geführt werden soll, hat auf den Gleichlauf von Anwaltsmandat und Anwaltsbeiordnung hinzuwirken .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2010 S. 2165 Nr. 39 NJW 2011 S. 229 Nr. 4 WM 2010 S. 1718 Nr. 36 YAAAD-48494