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BGH Urteil v. - IX ZR 227/09

Gesetze: § 114 ZPO, § 122 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 675 BGB

Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals bei einer Sozietät angestellten und im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts zur Mandantenaufklärung über die gebührenrechtlichen Folgen der Auftragserteilung an die Sozietät

Leitsatz

Ein bei einer Sozietät angestellter Rechtsanwalt, der ein Mandat akquiriert und dabei erkennen kann, dass das Mandat unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe geführt werden soll, hat auf den Gleichlauf von Anwaltsmandat und Anwaltsbeiordnung hinzuwirken .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 2165 Nr. 39
NJW 2011 S. 229 Nr. 4
WM 2010 S. 1718 Nr. 36
YAAAD-48494

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