Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 75/08

Gesetze: EStG § 34c Abs. 1, EStG § 34c Abs. 3, EStG § 34c Abs. 6, DBA Schweiz Art.15a, DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 2

Keine Anrechnung einer in der Schweiz zu Unrecht erhobenen Steuer für einen in Deutschland ansässigen Grenzgänger

Leitsatz

Eine im Rahmen der Steuerfestsetzung vorzunehmende Anrechnung der Quellensteuer nach § 34c Abs. 1 EStG 2002 kommt nicht in Betracht, wenn sie durch die insoweit vorrangige Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA Schweiz 1992 ausgeschlossen wird.
In der Schweiz abkommenswidrig erhobene Steuern sind nicht nach § 34c Abs. 3 EStG 2002 bei der Ermittlung der Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen abzuziehen.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen stammen aus einem anderen Vertragsstaat, wenn die Tätigkeit dort tatsächlich ausgeübt wird und der die Bezüge zahlende Arbeitgeber dort ansässig ist (hier: "wirtschaftlicher" Arbeitgeber bei konzerninterner Entsendung von Arbeitnehmern).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1820 Nr. 10
SAAAD-48551

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank