Keine Anrechnung einer in der Schweiz zu Unrecht erhobenen Steuer
für einen in Deutschland ansässigen Grenzgänger
Leitsatz
Eine im Rahmen der Steuerfestsetzung vorzunehmende Anrechnung der
Quellensteuer nach
§ 34c Abs. 1 EStG 2002
kommt nicht in Betracht, wenn sie durch die insoweit vorrangige
Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA Schweiz 1992 ausgeschlossen
wird. In der Schweiz abkommenswidrig erhobene Steuern sind nicht
nach
§ 34c Abs. 3 EStG 2002
bei der Ermittlung der Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen
abzuziehen. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen stammen aus einem anderen
Vertragsstaat, wenn die Tätigkeit dort tatsächlich ausgeübt wird
und der die Bezüge zahlende Arbeitgeber dort ansässig ist (hier:
"wirtschaftlicher" Arbeitgeber bei konzerninterner Entsendung von
Arbeitnehmern).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1820 Nr. 10 SAAAD-48551