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BFH Beschluss v. - III B 47/09

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1, AO § 15

Merkmal der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i.S.v. § 3 InvZulG 1999 dient der Abgrenzung zu § 4 InvZulG 1999

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1857 Nr. 10
MAAAD-48553

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