Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 11/09

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2

Klage gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid unzulässig

Leitsatz

Die Beschwer durch einen Steuerbescheid ergibt sich grundsätzlich aus der Steuerfestsetzung. Eine auf 0 € lautende Steuerfestsetzung belastet den Steuerpflichtigen regelmäßig nicht. Deshalb ist eine Klage gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid im Allgemeinen unzulässig.
Eine Steuerfestsetzung von unter 1 € ist einer Nullfestsetzung gleichzustellen, wenn die festgesetzte Steuer nach ausdrücklicher Mitteilung im Steuerbescheid nicht erhoben wird.
Eine Beschwer liegt nur dann vor, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 € die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird oder wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft. Letzteres ist z.B. dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer Festsetzung der Steuer auf 0 € wegen fehlender Unternehmereigenschaft die Beschwer darauf stützt, es könne sich zu seiner Entlastung ein Erstattungsanspruch des Finanzamts auf Rückzahlung eines abgetretenen Überschusses gegen den Abtretungsempfänger ergeben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1830 Nr. 10
HFR 2010 S. 1062 Nr. 10
RAAAD-48560

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank