Klage gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid
unzulässig
Leitsatz
Die Beschwer durch einen Steuerbescheid ergibt sich
grundsätzlich aus der Steuerfestsetzung. Eine auf 0 €
lautende Steuerfestsetzung belastet den Steuerpflichtigen regelmäßig
nicht. Deshalb ist eine Klage gegen einen auf 0 € lautenden
Umsatzsteuerbescheid im Allgemeinen unzulässig. Eine
Steuerfestsetzung von unter 1 € ist einer Nullfestsetzung
gleichzustellen, wenn die festgesetzte Steuer nach ausdrücklicher
Mitteilung im Steuerbescheid nicht erhoben wird. Eine Beschwer
liegt nur dann vor, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 € die
Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird oder wenn sich die
Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des
Steuerschuldverhältnisses erschöpft. Letzteres ist z.B. dann der
Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer Festsetzung der Steuer auf 0 €
wegen fehlender Unternehmereigenschaft die Beschwer darauf stützt, es
könne sich zu seiner Entlastung ein Erstattungsanspruch des Finanzamts auf
Rückzahlung eines abgetretenen Überschusses gegen den
Abtretungsempfänger
ergeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1830 Nr. 10 HFR 2010 S. 1062 Nr. 10 RAAAD-48560