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BFH Beschluss v. - VI B 132/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Versagung des rechtlichen Gehörs; unzutreffendes Schätzungsergebnis begründet keinen Verfahrensmangel; Revisionszulassung wegen Verstoßes gegen Denkgesetze

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1828 Nr. 10
BAAAD-48561

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