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BFH Urteil v. - VI R 62/08 BStBl 2010 II S. 965

Gesetze: EStG § 33

Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.

2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, so sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem dem Steuerpflichtigen dies bewusst wird.

Fundstelle(n):
BStBl 2010 II Seite 965
BFH/NV 2010 S. 1893 Nr. 10
BFH/PR 2010 S. 475 Nr. 12
BStBl II 2010 S. 965 Nr. 18
DStR 2010 S. 1671 Nr. 33
DStRE 2010 S. 1085 Nr. 17
DStZ 2010 S. 659 Nr. 18
EStB 2010 S. 370 Nr. 10
FR 2011 S. 34 Nr. 1
GStB 2010 S. 41 Nr. 11
HFR 2010 S. 1048 Nr. 10
KÖSDI 2010 S. 17109 Nr. 9
NJW 2010 S. 3535 Nr. 48
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2010 S. 2682
StBW 2010 S. 773 Nr. 17
StC 2011 S. 7 Nr. 2
DAAAD-48569

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