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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 1033/09 EFG 2010 S. 1642 Nr. 19

Gesetze: ZPO § 122 Abs 1 Nr 1 Buchst a, ZPO § 120, GKG § 6 Abs 1 Nr 4, GKG § 63 Abs 1 Satz 4, GKG § 52 Abs 4, FGO § 142 Abs 1

Gerichtskosten:

Auswirkung nachträglich gewährter PKH auf die vorläufige Kostenrechnung

Leitsatz

Sofern erst nachträglich ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt wird, kommt eine Aufhebung der vorläufigen Kostenrechnung über 220 nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1642 Nr. 19
ZAAAD-48780

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