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BGH Beschluss v. - IX ZB 45/10

Gesetze: § 14 InsO, § 21 Abs 1 InsO, § 34 Abs 2 InsO, § 10 Abs 1 Nr 1 ZVG, § 11 Abs 1 ZVG, § 78b ZPO

Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei ausreichender dinglicher Sicherung; Beiordnung eines Notanwalts und verfrühte sofortige Beschwerde im Eröffnungsverfahren

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Fundstelle(n):
TAAAD-48863

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