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BGH Urteil v. - VII ZR 171/08

Gesetze: § 635 BGB, § 638 Abs 1 S 1 BGB

Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme entstandene Gewährleistungsansprüche

Leitsatz

Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung von , BauR 2000, 128 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 3573 Nr. 49
DAAAD-48864

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