Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Kapitalanlegers von Beratungsfehlern
Leitsatz
Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von , BGHZ 186, 152) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2057 Nr. 35 NJW-RR 2010 S. 1623 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2010 S. 2769 WM 2010 S. 1690 Nr. 36 ZIP 2010 S. 1760 Nr. 36 TAAAD-48889