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BGH Urteil v. - III ZR 203/09

Gesetze: § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 675 BGB

Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Kapitalanlegers von Beratungsfehlern

Leitsatz

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von , BGHZ 186, 152) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2057 Nr. 35
NJW-RR 2010 S. 1623 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2010 S. 2769
WM 2010 S. 1690 Nr. 36
ZIP 2010 S. 1760 Nr. 36
TAAAD-48889

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