Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom partiell nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/ 2002 am entstanden sind und die entweder - bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt - nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder - bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes - sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können - zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Leitsatz
1. Die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1976 Nr. 10 BStBl II 2011 S. 86 Nr. 1 DB 2010 S. 10 Nr. 34 DStR 2010 S. 1733 Nr. 34 DStRE 2010 S. 1086 Nr. 17 DStZ 2010 S. 655 Nr. 18 FR 2011 S. 40 Nr. 1 GmbHR 2010 S. 1045 Nr. 19 KÖSDI 2010 S. 17098 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2011 S. 33 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2010 S. 676 ZIP 2010 S. 65 Nr. 34 FAAAD-48927