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BVerwG Beschluss v. - 20 F 11/10

Gesetze: § 99 VwGO, § 7 LuftSiG

Informantenschutz als Geheimhaltungsgrund im Rahmen des in-camera-Verfahrens

Leitsatz

Der Geheimhaltungsgrund des Informantenschutzes setzt im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein berechtigtes Interesse des Informanten an der Geheimhaltung seiner Daten oder eine öffentliche Aufgabe zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter voraus, deren Erfüllung durch die Preisgabe der Identität des Dritten ernstlich gefährdet oder erheblich erschwert würde.

Fundstelle(n):
YAAAD-48977

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