Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zulassung der
Revision durch den BFH
Leitsatz
Für einen Beschwerdeführer,
dessen Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hatte, beginnt die
Revisionsbegründungsfrist mit der Zustellung des Beschlusses über die
Zulassung der Revision. Auf den Fristbeginn ist die nur für die
Bekanntgabe von Verwaltungsakten geltende Drei-Tages-Fiktion des
§ 122 Abs. 2 Nr. 1
AO nicht anzuwenden. Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag,
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend fällt, ist
unerheblich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1833 Nr. 10 HFR 2010 S. 1220 Nr. 11 UAAAD-49022