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BFH Beschluss v. - III B 168/09

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 90 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1, ZPO § 373

Verzicht auf mündliche Verhandlung; beantragte Vernehmung "instruierter Mitarbeiter der Personalabteilung" kein ordnungsgemäßer Beweisantritt

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1847 Nr. 10
EAAAD-49023

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