Vorliegen einer Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung , wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht
Leitsatz
Die Veräußerung eines Grundstücks kann auch dann eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG sein, wenn der Mietvertrag nicht auf den Erwerber übergeht. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Beendigung des alten und der Abschluss eines neuen Mietvertrags zur Fortsetzung der bisherigen Vermietungstätigkeit führten und die hierfür maßgeblichen Umstände den an der Grundstücksübertragung beteiligten Personen bekannt waren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 3066 Nr. 50 BFH/NV 2010 S. 1873 Nr. 10 GStB 2010 S. 378 Nr. 11 GStB 2021 S. 286 Nr. 8 HFR 2010 S. 1187 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2010 S. 795 UVR 2010 S. 293 Nr. 10 YAAAD-49025