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BFH Urteil v. - VIII R 36/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Berücksichtigung von Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. von § 17 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Schuldzinsen, die für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung im Sinne von § 17 EStG anfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn sie auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1795 Nr. 10
DB 2010 S. 2083 Nr. 38
EStB 2010 S. 373 Nr. 10
HFR 2010 S. 1217 Nr. 11
TAAAD-49031

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