Gemischt veranlasste Auslandsreise eines Steuerberaters; Ermittlungspflicht des Finanzgerichts: Vernehmung der anderen Reiseteilnehmer als Zeugen
Leitsatz
Reisekosten bei einer gemischt veranlassten Auslandsreise können grundsätzlich aufgeteilt werden. Der Umfang des beruflich veranlassten Kostenanteils kann notfalls geschätzt werden. Vor der Schätzung muss jedoch anhand objektiver Umstände festgestellt werden, dass die Reise zumindest zum Teil beruflich veranlasst war. Das Finanzgericht kann nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gehalten sein, die anderen Reiseteilnehmer von Amts wegen zu befragen, um sich die für seine Entscheidung notwendige tatsächliche Überzeugung zu bilden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1805 Nr. 10 DB 2010 S. 2082 Nr. 38 EStB 2010 S. 374 Nr. 10 HFR 2010 S. 1217 Nr. 11 DAAAD-49032