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FG München Beschluss v. - 1 V 3500/08

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Bescheidänderung bei irreführenden Angaben des Steuerpflichtigen

Leitsatz

Eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen ist möglich, wenn der Steuerpflichtige irreführende Angaben gemacht hat, die die Ermittlungsfehler des Finanzamtes überwiegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-49117

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