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FG München Beschluss v. - 1 V 1224/09

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1

Gewerblichkeit der Gestaltung von Kleidung

Leitsatz

Die Gestaltung von Kleidung jenseits des zeichnerischen Ursprungsentwurfs ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-49119

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