Keine Ablösung transformierter Tarifregelungen durch eine nach dem Betriebsübergang beim Betriebserwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung
Leitsatz
Gilt im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer ein Vergütungstarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifbindung, können die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis transformierten Tarifregelungen nicht durch eine beim Betriebserwerber geltende ungünstigere Betriebsvereinbarung nach § 613a Abs 1 Satz 3 BGB abgelöst werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2236 Nr. 37 BB 2010 S. 2965 Nr. 48 DB 2010 S. 1998 Nr. 36 ZIP 2010 S. 2068 Nr. 42 BAAAD-49170