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BAG Urteil v. - 4 AZR 768/08

Gesetze: § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 3 BGB, § 3 Abs 1 TVG

Keine Ablösung transformierter Tarifregelungen durch eine nach dem Betriebsübergang beim Betriebserwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung

Leitsatz

Gilt im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer ein Vergütungstarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifbindung, können die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis transformierten Tarifregelungen nicht durch eine beim Betriebserwerber geltende ungünstigere Betriebsvereinbarung nach § 613a Abs 1 Satz 3 BGB abgelöst werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2236 Nr. 37
BB 2010 S. 2965 Nr. 48
DB 2010 S. 1998 Nr. 36
ZIP 2010 S. 2068 Nr. 42
BAAAD-49170

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