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BGH Urteil v. - VII ZR 14/09

Gesetze: § 10 Abs 2 Nr 2 AIHonO vom , § 15 Abs 2 AIHonO vom

Architektenvertrag: Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7

Leitsatz

Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1668 Nr. 24
JAAAD-49218

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