Gesetze: § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 1 SGB 5 vom , § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom , § 301 SGB 5
Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung seitens des Krankenhauses
Leitsatz
1. Ein Krankenhaus kann von einer Krankenkasse die Aufwandspauschale für die Überprüfung seiner Abrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nur verlangen, wenn die Prüfung zur Verminderung des Rechnungsbetrags durchgeführt wurde und ihm ein Aufwand infolge erneuter Befassung mit dem Behandlungs- und Abrechnungsfall entstanden ist.
2. Ein Krankenhaus kann die Aufwandspauschale - auch dann, wenn keine Verminderung des Abrechnungsbetrags eintritt - nicht beanspruchen, wenn die Krankenkasse durch eine fehlerhafte Abrechnung zur Einleitung des Prüfverfahrens veranlasst wurde.