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BSG Beschluss v. - B 12 KR 14/10 B

Gesetze: § 63 Abs 2 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 169 S 2 SGG, § 169 S 3 SGG, § 178 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 178 Abs 2 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzung für ordnungsgemäße Ersatzzustellung an einen Familienangehörigen - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der erneuten Klärungsbedürftigkeit einer bereits höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage

Tatbestand

Die Klägerin begehrt in der Sache die Festsetzung geringerer Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung bei der Beklagten. Nach erfolgloser Klage hat das Bayerische LSG die Berufung mit Urteil vom 10.12.2009 zurückgewiesen. Laut Zustellungsurkunde vom 23.1.2010 (Bl 39 der Akte des LSG) ist das Urteil des LSG an diesem Tag unter der Anschrift der Klägerin Herrn R. übergeben worden, weil der Zusteller die Klägerin in der Wohnung nicht erreicht hatte. Mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 24.2.2010, am selben Tage beim BSG per Telefax eingegangen, hat die Klägerin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG eingelegt. Taggleich ging der Schriftsatz auch im elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach ein.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:230610BB12KR1410B0

Fundstelle(n):
SAAAD-49241

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