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BFH Urteil v. - X R 57/08

Gesetze: AO § 80, AO § 110 Abs. 1 Satz 2

Wiedereinsetzung: keine Zurechnung des Verschuldens des Steuerberaters, wenn dem Steuerberater im Zeitpunkt des Fristablaufs die Steuerberaterzulassung entzogen war

Leitsatz

Das Verschulden des steuerlichen Beraters an der Versäumnis der Einspruchsfrist ist bei Widerruf der Zulassung als Steuerberater vor Ablauf der Einspruchsfrist nicht nach § 110 Abs. 1 Satz 2 AO dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2680 Nr. 44
BFH/NV 2010 S. 1780 Nr. 10
DStR 2010 S. 2272 Nr. 44
DStRE 2010 S. 1529 Nr. 24
TAAAD-49271

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