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BFH Beschluss v. - I R 57/09

Gesetze: KStG § 8 Abs. 4 Satz 2

Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis vom Tatbestand des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 erfasst

Leitsatz

Die Voraussetzungen für den Ausschluss des Verlustabzugs gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 liegen auch dann vor, wenn die Anteilsübertragung im Gesellschafterkreis stattfindet und der Übertragende die Anteile vorher vom Erwerber erworben hat. Die gesetzliche Rechtsfolge des Abzugsverbots wirkt auf den gesamten Bestand des Verlustes bzw. Verlustvortrages im Zeitpunkt der (schädlichen) Anteilsübertragung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1859 Nr. 10
EStB 2010 S. 373 Nr. 10
GmbH-StB 2010 S. 284 Nr. 10
GmbHR 2010 S. 1112 Nr. 20
HFR 2010 S. 1220 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2010 S. 795
NAAAD-49273

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