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Thüringer LFD - S 4500 A - 30 - A 3.14(H)

Grunderwerbsteuer in Verfahren der gesetzlichen (förmlichen) Baulandumlegung

Bezug:

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b GrEStG ist der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem BauGB in seiner jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigen-tümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist. Die Vorschrift erfasst nach dem BStBl 2000 II 206) alle in einem förmlichen Umlegungsverfahren nach dem BauGB durch Ausspruch einer Behörde erfolgenden Eigentumsänderungen an Grundstücken, soweit die zugeteilten Grundstücke mit dem eingebrachten Grund und Boden nicht identisch, d. h. flächen- und deckungsgleich und damit überhaupt steuerbar sind (vgl. BStBl 1998, II 27). Nach Auffassung des BFH rechtfertigt der hierbei geltende Grundsatz der Vorteilsausgleichung ein Über- oder Unterschreiten des Sollanspruchs.

Der BFH ist in seiner o. a. Entscheidung vom daher – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung – zum Ergebnis gelangt, dass sich die Steuerbefreiung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b GrEStG für Grundstücksübergänge im gesetzlichen (förmlichen) Umlegungsverfahren auch auf Grundstückszuteilungen erstreckt, die über den Sollanspruch (§ 56 Abs. 1 BauGB) des neuen Eigentümers hinausgehen (Mehrzuteilungen) und für die de...

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