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BGH Urteil v. - I ZR 96/08

Gesetze: § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG

Wettbewerbsrecht: Marktverhaltensrelevanz steuerrechtlicher Vorschriften; Wettbewerbsverzerrung durch steuerrechtliche Regelungen - Vermessungsbehörde

Tatbestand

Der beklagte Landkreis führt als untere Vermessungsbehörde des Landes Baden-Württemberg die ihm gesetzlich zugewiesenen hoheitlichen Vermessungsaufgaben durch. Daneben bietet er ingenieurtechnische Vermessungsleistungen i.S. der §§ 96 ff. HOAI a.F. (Anlage 1 Punkt 1.5 zu § 3 Abs. 1 HOAI n.F.) an, die er nach den Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, jedoch ohne Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Er stützt sich dabei auf ihm von den zuständigen Finanzbehörden erteilte Auskünfte, dass bei dem Umfang der von ihm mit diesen Leistungen erzielten Umsätze nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften keine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2397 Nr. 12
KAAAD-51201

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