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BGH Urteil v. - XII ZR 14/09

Gesetze: § 162 BGB, § 242 BGB, § 741 BGB, § 743 Abs 1 BGB, § 745 Abs 2 BGB, § 748 BGB, § 1090 BGB, § 1091 BGB, § 1092 BGB, § 1093 BGB, Art 96 BGBEG

Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei dinglichem Mitbenutzungsrecht; Anspruch auf Teilhabe an erzielter Miete

Leitsatz

1. Dem Ehegatten, der nach endgültiger Trennung aus der im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Ehewohnung ausgezogen ist, kann in entsprechender Anwendung des § 745 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zustehen, wenn er an der Ehewohnung ein dingliches Mitbenutzungsrecht in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach §§ 1090 bis 1092 BGB hat .

2. Erstreckt sich das Mitbenutzungsrecht über die Ehewohnung hinaus auf weitere im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Wohnungen, hat der weichende Ehegatte gemäß § 743 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Teilhabe an der erzielten Miete. Eine Zurechnung fiktiver Mieteinkünfte kommt dabei grundsätzlich nicht in Betracht .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2011 S. 58 Nr. 1
NJW-RR 2010 S. 1585 Nr. 23
WM 2010 S. 2133 Nr. 45
PAAAD-51234

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