Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 13 R 86/09 R

Gesetze: § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b SGB 6 vom , § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6 vom , § 1610 Abs 2 BGB, § 41 SGG, § 44 SGB 10, § 48 SGB 10, Art 1 Nr 6 Buchst a RVNG, Art 3 Abs 1 GG

Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und der Aufnahme eines Studiums im darauf folgenden Wintersemester - Übergangszeit von über vier Monaten - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Volljährigen Waisen steht für Zeiträume zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Waisenrente nur zu, wenn die Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate dauert (Rechtslage seit Inkrafttreten des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes - juris: RVNG - zum ).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:010710UB13R8609R0

Fundstelle(n):
CAAAD-51260

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank