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BFH Beschluss v. - XI B 1/09

Gesetze: UStG § 13b Abs. 1, UStG § 13b Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Abs. 1

Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG für einen in Schweden ansässigen Reiseveranstalter

Leitsatz

Das Finanzamt kann einen in Schweden ansässigen Reiseveranstalter als Leistungsempfänger gemäß § 13b Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Umsatzsteuer auf diejenigen Beförderungsleistungen in Anspruch nehmen, die ihm von schwedischen Busunternehmern mit im Inland nicht zugelassenen Bussen in Deutschland erbracht werden.
§ 13b Abs. 1 und 2 UStG ist auf im In- oder Ausland ansässige Leistungsempfänger anzuwenden. Die Regelung entspricht auch der 6. EG-RL.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2131 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2010 S. 796
BAAAD-51311

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