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BFH Urteil v. - I R 70/09

Gesetze: EStG § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, EStG § 7g Abs. 1, EStG § 7g Abs. 3, UmwStG § 4 Abs. 2 Satz 3, UmwStG § 12 Abs. 3, UmwStG § 20 Abs. 2, UmwStG § 22 Abs. 1

Betriebsgrößenmerkmal des § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Leitsatz

Führt bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH diese die Buchwerte fort, kommt es für das Betriebsgrößenmerkmal in § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG auf das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zum Schluss des der Gründung der GmbH vorangegangenen Wirtschaftsjahres an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2072 Nr. 11
GmbHR 2010 S. 1106 Nr. 20
HFR 2010 S. 1221 Nr. 11
KÖSDI 2010 S. 17227 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2010 S. 713
VAAAD-51313

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