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BFH Beschluss v. - VI B 109/09

Gesetze: FGO § 118 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 2, EStG § 18, EStG § 19, GG Art. 103

Steuerliche Qualifikation der Zahlung einer Gesellschaft an eines ihrer Vorstandsmitglieder für eine zugesagte, aber später nicht realisierte Unternehmensbeteiligung; Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht verlangen keine umfassende Erörterung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2100 Nr. 11
ZAAAD-51316

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