Ausgleichszahlungen bei einer Ehescheidung als vorab entstandene Werbungskosten
Leitsatz
Zahlungen eines Arbeitnehmers an seinen geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 1587o BGB i.d.F. vom sind als vorab entstandene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn sie zur Erlangung ungekürzter (beamtenrechtlicher) Versorgungsbezüge geleistet werden. Die Zahlungen sind nach § 11 As. 2 EStG bereits im Jahr ihrer Zahlung in voller Höhe als Erwerbsaufwand zu berücksichtigen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 2051 Nr. 11 DStZ 2010 S. 777 Nr. 21 EStB 2010 S. 374 Nr. 10 HFR 2010 S. 1217 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2010 S. 2932 JAAAD-51317