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BFH Urteil v. - VI R 33/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2, BGB § 1587o

Ausgleichszahlungen bei einer Ehescheidung als vorab entstandene Werbungskosten

Leitsatz

Zahlungen eines Arbeitnehmers an seinen geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 1587o BGB i.d.F. vom sind als vorab entstandene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn sie zur Erlangung ungekürzter (beamtenrechtlicher) Versorgungsbezüge geleistet werden. Die Zahlungen sind nach § 11 As. 2 EStG bereits im Jahr ihrer Zahlung in voller Höhe als Erwerbsaufwand zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2051 Nr. 11
DStZ 2010 S. 777 Nr. 21
EStB 2010 S. 374 Nr. 10
HFR 2010 S. 1217 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2010 S. 2932
JAAAD-51317

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