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BFH Beschluss v. - IX B 1/10

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, EigZulG § 19 Abs. 9

Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; nur ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht (hier: Eigenheimzulage)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 2032 Nr. 11
UAAAD-51322

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